BUND Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein

Klage Talbrücke Büschergrund

Wenn das Dach undicht ist, beginnt man nicht mit einem Anbau ...

Bericht zur Infoveranstaltung vom 25.10.2022 in Freudenberg

„Wenn das Dach undicht ist, beginnt man nicht mit einem Anbau“. Diesen Spruch hörte man häufig auf Veranstaltungen, die sich in den letzten Jahren mit dem Neubau von Autobahnen oder Fernstraßen beschäftigten. Sanierung und Erhalt statt weiteren Neu- und Ausbaus des bestehenden Straßennetzes lauteten seit Jahren die Forderungen des BUND. Leider wurden die begrenzten Personal- und Finanzressourcen bei Straßenbaubehörden lieber in die Planung immer neuer Bauprojekte wie A 20, A 46, Route 57 usw. gesteckt und dabei die Sanierung des bestehenden Straßensystems sträflich vernachlässigt.

Die überraschende Nachricht von der vollständigen Brückensperrung A 45 Rahmede-Talbrücke im Dezember 2021 und dem nachfolgenden Verkehrschaos um Lüdenscheid hat daher viele Bürger, Unternehmen und Kommunen in der Region tief verunsichert. Die Vorstellung, dass ein solches Szenario auch bei einem selbst vor der eigenen Haustür entstehen könnte, führt berechtigter Weise zu großer Sorge.

Diese Befürchtungen wurden auch bei der Infoveranstaltung zum sechsstreifigen Ausbau der A 45 am 25.10.22 in Büschergrund geäußert, der Niederlassungsleiter der Autobahn GmbH hat hierzu aber deutlich erklärt, dass ein solches Szenario für Büschergrund keinesfalls zu erwarten sei. Zum einen wird der Talbrücke Büschergrund nach neuesten Untersuchungen eine Mindesthaltbarkeit bis 2033 bescheinigt, zum anderen wird der Bau wechselseitig erfolgen, so dass immer vierspurig auf einer Brückenhälfte gefahren werden kann. Die Brücke wird zudem nicht nur saniert bzw. neu gebaut, sondern soll um zwei Spuren erweitert werden. Daher ist es ein Ersatz"-neubau", der genehmigungsrechtlich anders zu handhaben ist.

Die Auseinandersetzung um das Genehmigungsverfahren der Talbrücke zwischen der Autobahn GmbH, dem Kreis und den Naturschutzverbänden dauert schon deutlich länger als ein Jahr. Anfang November letzten Jahres wurde den beiden Parteien von den Naturschutzverbänden klar signalisiert, dass sie ein Planfeststellungsverfahren mit UVP für notwendig erachten, wie das auch gesetzlich so vorgesehen ist. Da die Planer eine Sprengung der Brücke beabsichtigen und keinen konventionellen Abbruch, wie z.B. bei der Talbrücke Ottfingen, sind leider umfangreiche, teilweise sehr belastende und ca. 8 – 10 Jahre andauernde Vorarbeiten im Naturschutzgebiet Wending vorgesehen, wie z.B. Verrohrung der Wending auf 90 m, Auffüllung des Talgrundes mit 3 m Erdüberdeckung zuzüglich 4 m Sprengbett, umfangreiche Fällungen sowie die Errichtung eines umfangreichen asphaltierten Baustraßenwegenetzes. Alternativvorschläge von uns, wie in Feststellungsverfahren sonst üblich, wurden dabei nicht berücksichtigt bzw. untersucht. Der sich bisher im guten ökologischen Zustand befindliche Wendingbach wird dann für mindestens 8-10 Jahre ein totes Gewässer sein.

Man darf die Talbrücke Büschergrund zudem nicht gesondert betrachten, denn es geht bei den Auseinandersetzungen um alle neu zu bauenden Brücken entlang der A 45. Das Planverfahren zur Rahmedetalbrücke lief schon vor 2016 mit konstruktiver Beteiligung der Naturschutzverbände, und wir erwarteten ein Planfeststellungsverfahren 2016/2017. Diese Pläne wurden aber zu unserer Verwunderung, wie kürzlich bei T-Online nachzulesen war, vom jetzigen Ministerpräsidenten und damaligen Verkehrsminister Wüst wieder auf Eis gelegt, und erst mit der Vollsperrung im Dezember 2021 wurde der Bau wieder dringlich. Jetzt war auf einmal keine Zeit mehr für umfassende Planfeststellungsverfahren, und man will diese Brücke im Schnellverfahren neu bauen. In der Presse wird eifrig kolportiert, die Verbände hätten an diesem Desaster eine gehörige Mitschuld, was definitiv nicht stimmt. Das Desaster in Lüdenscheid hat eindeutig die Politik bzw. die Straßenbaubehörde zu verantworten.

Die Naturschutzverbände haben das jetzige Schnellverfahren bei der Rahmedetalbrücke zwar in einigen Punkten kritisiert und auf Gefahren im Zuge des Bauverfahrens hingewiesen, haben aber auch bis ins Bundesverkehrsministerium bzw. Fernstraßenbundesamt kommuniziert, aufgrund der Dringlichkeit und Wichtigkeit der A 45 für die Region hier trotz der Bedenken kein Klageverfahren anstrengen oder Verzögerungen herbeiführen zu wollen. Dass es bei der Brücke leider nicht wie versprochen vorwärts geht, hat offenbar andere Gründe, so sollen z.B. die Grundstücksfragen bisher noch nicht geklärt sein. Ohne Planfeststellungsverfahren muss dies zwingend einvernehmlich gelöst werden, dabei darf die Autobahn GmbH gesetzlich nur einen bestimmten Betrag oberhalb eines Verkehrswertes zahlen. Bis heute hat das zuständige Fernstraßenbundesamt auch für die Rahmedetalbrücke übrigens noch keine Befreiung vom Planfeststellungsverfahren ausgesprochen, da sie auch hier offenbar noch EU rechtlichen Klärungsbedarf hat. Für diese Verzögerungen können deshalb die Naturschutzverbände nicht verantwortlich gemacht werden.

Die Verbände haben außerdem dem Kreis Siegen über unserem Rechtsanwalt am 5.10.2022 einen Weg vorgeschlagen, die Auseinandersetzung im Eilverfahren zu klären, und warten hier noch auf eine Reaktion, ob der Kreis dafür die notwendigen Voraussetzungen schaffen will. In Hessen werden die ebenfalls maroden A 45 Brücken übrigens nach wie vor alle mit Planfeststellungsverfahren gebaut, selbst die Leiterin der Autobahn GmbH hat zugegeben, dass ohne Planfeststellungsverfahren die Bauten zwar schneller begonnen aber in der Regel nicht schneller abgeschlossen werden können.

Langfristig wird dieses von uns angestrengte Gerichtsverfahren für eindeutige Rechtssicherheit in zukünftigen Bauverfahren sorgen und die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit aufrechterhalten. Nach unserer Einschätzung sind alle am Prozess Beteiligten an einer gerichtlichen Klärung interessiert.

Die Naturschutzverbände sehen in dem Klageverfahren die letzte Möglichkeit, Natur- und Umwelt-belange durchzusetzen. Solche Verfahren sind kostspielig, und wir hoffen daher auf Ihre Spende für unsere Klage! Wir sind für jede Unterstützung dankbar!

Spendenlink: Klage Büschergrund

Sanierung der Talbrücke Büschergrund

Naturschutzverbände klagen gegen falsch ausgestellte Genehmigung

Die Wending unterhalb der Talbrücke Büschergrund. Noch ist die Wending ein ökologisch hochwertiger Bach. Doch dieser Teil wird bald unter einer 3 m hohen Schotteraufschüttung (plus weiteren 4 m Aufschüttung für das Fallbett der Brücke für einige Monate) für 8-10 Jahre verschwinden. Der Bach soll auf einer Länge von 90 m verrohrt werden. Dies wird zum Absterben der Kleintiere (Makrozoobenthos) führen.

Die Talbrücke Büschergrund bei Freudenberg im Kreis Siegen-Wittgenstein ist eine von vielen tausend maroden Brücken in NRW. Das Bundesverkehrsministerium sieht vor pro Jahr knapp 400 Brücken bundesweit zu sanieren und das im Eilverfahren. Der BUND NRW und der NABU NRW sehen ebenfalls die Notwendigkeit die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und begrüßen daher die vorangestellte Sanierung der maroden Bauwerke. Die immense Beschleunigung, die gerade seitens der Autobahn GmbH und des Bundesverkehrsministeriums vorangetrieben wird, birgt aber auch Nachteile insbesondere für den Umwelt- und Naturschutz, in dem besonderen Falle für das Naturschutzgebiet „Wending- und Peimbachtal, NSG SI-084, unterhalb der Talbrücke Büschergrund.

Hintergrund der Klage

Unter der Talbrücke Büschergrund liegt ein Naturschutzgebiet – das „Wending- und Peimbachtal”, in dem der ökologisch hochwertige Wendingbach fließt. Dieser Bach soll für die viele Jahre dauernden Abbrucharbeiten – schätzungsweise 8-10 Jahre – und den nachfolgenden Neubau der Autobahnbrücke auf einer Strecke von 90 m verrohrt werden. Dies stellt einen starken Eingriff in das Naturschutzgebiet dar und bedarf rein rechtlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung und nachfolgend eines Planfeststellungsverfahrens. Während der Planungsphase und auch im Naturschutzbeirat haben die Vertreter:innen des NABU und des BUND auf die entsprechenden Gefahren hingewiesen und auch die Frage der Rechtssicherheit im Hinblick auf die Verfahrenswahl aufgeworfen. Diese Kritik wurde nicht ernst genommen und Kompromisse hinsichtlich gebotener Ausgleichsmaßnahmen wurden mit Verweis auf den Planungsabschluss im Verfahren nicht berücksichtigt. Vorschläge seitens der Naturschutzverbände, die Verrohrung der Wending naturverträglicher zu gestalten (Lichtschächte) wurden ebenfalls abgewiesen.

Dieser Teil des Wendinger Bachtales wird 3 m hoch zugeschüttet ...

Im August 2022 hat der Kreis-Siegen-Wittgenstein als untere Wasserbehörde die Genehmigung zur Verrohrung des Baches erteilt. Aus Sicht der Naturschutzverbände ist diese Genehmigung nicht zulässig, da nach der Rechtsauslegung mit dem Eingriff in das Naturschutzgebiet und dem damit einhergehenden Neubau/Erweiterung der Autobahnbrücke eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Nach Anlage 3 zum UVPG werden Naturschutzgebiete und geschützte Biotope als standörtliche Kriterien aufgelistet, die bei einer Vorprüfung zu berücksichtigen sind. Durch den enormen Eingriff ist demnach eine UVP-Pflichtigkeit gegeben. Anschließend daran ist ein Planfeststellungsverfahren geboten.

Um bei dem vorliegenden Verfahren Rechtssicherheit zu erhalten, bedarf es demnach seitens der Naturschutzverbände einer entsprechenden Klage gegen die falsch ausgestellte Genehmigung des Kreises Siegen-Wittgenstein (keine Zuständigkeit) zur Verrohrung des Wendingbaches, um die Umwelt- und Naturschutzrechtlichen Vorgaben durchzusetzen.

Die Naturschutzverbände sehen im Klageverfahren die letzte Möglichkeit Natur- und Umweltbelange durchzusetzen, um den lang andauernden Eingriff in das Gewässer und große Teile des wertvollen Naturschutzgebietes so schonend wie möglich zu gestalten. Die Naturschutzverbände sind nicht gegen den Neubau der Talbrücke Büschergrund. Dieser ist selbstverständlich notwendig. Die Naturschutzverbände fordern jedoch die Berücksichtigung, Anwendung und Umsetzung geltenden Rechts, um den Eingriff in das Naturschutzgebiet für die Natur so schonend wie möglich zu gestalten. Solche Klageverfahren sind kostspielig und wir hoffen daher auf Ihre Spende für unsere Klage! Wir sind für jede Unterstützung dankbar!

Spenden Sie jetzt und helfen Sie uns
das Naturschutzgebiet Büschergrund zu retten

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Verwendungszweck: Klage Büschergrund